Das Handelsregister
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Das Handelsregister

Das Handelsregister ist ein öffentliches – vom Gericht – geführtes Register und dient der Offenlegung für den Rechtsverkehr.  Es dient dem Schutz unter Kaufleuten und hat eine besondere Publikationsfunktion, eine Beweisfunktion und eine Kontrollfunktion.

Schließlich sollen u.a. Geschäftspartner die Information haben mit wem Sie Geschäfte abschließen und ob und wer in dem etwiagen Unternehmen befugt ist, Geschäfte abzuschließen.

Das Handelsregister stellt dabei notwendige Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung.  So sind in einem aktuellen Handelsregisterauszug, der online gegen einer Gebühr abgerufen werden kann, z.B. Sitz des jeweiligen Unternehmens, die vertretungsberechtigten Personen, wie der Geschäftsführer oder die Prokuristen, und die Rechtsform des Unternehmens eingetragen.

Aufgrund von EU- Richtlinen wird das Handelsregister nunmehr vollständig online geführt. Dies bedeutet, dass sämtliche Übermittlungen oder Abrufe aus dem Handelsregister in elektronischer Form erfolgen.

Neben dem oben beschriebenen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister können auch die Gesellschafterlisten einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Unternehmensträgerdaten online abgerufen werden.

Dieses Recht aus dem Handelsregister Dokumente abzufufen ist ein Jedermannrecht. Eine besondere Erlaubnis für einen Auszug aus dem Handelsregister ist nicht erforderlich.

Sämtliche Abdrucke aus dem Handelsregister können unter registerauszuege.de online ohne Anmeldung oder Registrierung bestellt werden.