Das Handelsregister ist ein öffentlich geführtes Register. Jedermann hat das Recht zur Einsichtnahme in das Handelsregsiter (§ 9 Abs. 1 S.1 HGB). Ein berechtigtes Interesse – wie es z.B. beim Auszug aus dem Grundbuch erforderlich ist – besteht beim Handelsregister nicht. Die Einsichtnahme erfolgt beim zuständigen Gericht vor Ort.
Wenn Sie einen Auszug aus dem Handelsregister benötigen, können Sie diesen auch online unter registerauszuege.de bestellen. Sie erhalten den Auszug oder auch Abdruck aus dem Handelsregister gennant per Mail in PDF- Format.