Das Handelsregister wird gem. § 8 Handelsgesetzbuch durch die Gerichten (Amtsgerichte) geführt. Örtlich zuständig ist das Amtsgericht am Sitz des Kaufmanns bzw. der Gesellschaft.
Die Einsichtnahme in das Handelsregister ist auf der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts möglich. Allerdings nur zu den von den jeweiligen Gerichten festgelegten Öffnungszeiten.
Gegen eine Gebühr können alle Eintragungen aus dem Handelsregister in Form eines Abdrucks online abgerufen werden.
Wenn Sie nicht zum zuständigen Gericht fahren können, steht Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung, die Auszüge aus dem Handelsregister online zu bestellen.
Unter registerauszuege.de können Sie sämtliche Handelsregisterauszüge online bestellen.